Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung des Ferienhauses Seeadler bzw. die darin befindlichen Wohnungen im EG und OG
Vermieter:
MK Immobilien GbR
Baustr. 24
16775 Gransee
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der oben genannten Ferienwohnungen/Ferienhaus zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung/Ferienhaus sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
- Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Beherbergungsvertrag
- Buchungswünsche sind vom Gast über das Online-Formular oder schriftlich an (info@rankwitz-ferienhaus.de) einzureichen.
- Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gast in dem Online-Buchungsformular die Ferienwohnung/Ferienhaus bucht und im abschließenden Bezahlvorgang teilweise anzahlt oder vollständig bezahlt.
- Bei schriftlicher Buchung kommt der Beherbergungsvertrag zustande, wenn die Buchung durch den Anbieter bestätigt wurde und der Gast die Anzahlung teilweise/vollständig erbracht hat.
§ 3 Zahlungsbedingungen/Stornierung
- Die Anzahlung von 30% des Gesamtpreises ist sofort nach Abschluss der Buchung fällig.
- Die weiteren 70 % des Gesamtpreises für die Ferienwohnung/Ferienhaus sind 14 Tage vor dem Anreisetag fällig.
- Die Buchung der Ferienwohnungen/des Ferienhauses sind bis zu 48 Stunden vor der Anreise möglich, sofern Kapazitäten vorhanden sind.
- Bei Stornierungen bis zu 30 Tagen vor der Anreise wird die vollständige Anzahlung erstattet.
- Bei Stornierungen zwischen 29 und 15 Tagen vor der Anreise werden 50 % der Anzahlung erstattet.
- Bei Stornierungen ab 14 Tagen vor der Anreise ist der Gesamtpreis für die Ferienwohnung/Ferienhaus zu zahlen.
- Stornierungswünsche sind bitte schriftlich, unter Angabe der vollständigen Buchungsdaten, an folgende E-Mailadresse zu richten: info@rankwitz-ferienhaus.de.
- Die Mindestmietdauer richtet sich nach Saisonzeiten und ist dem Online-Buchungsformular des Buchungsprozesses zu entnehmen.
§ 4 Preise
- Die Preise pro Nacht in der Nebensaison für die Ferienwohnung Peenestrom, für die Ferienwohnung Peeneblick und für das Ferienhaus Seeadler sind jeweils dem Online-Buchungsformular des Buchungsprozesses zu entnehmen.
- Die Preise pro Nacht in der Hauptsaison für die Ferienwohnung Peenestrom, für die Ferienwohnung Peeneblick und für das Ferienhaus Seeadler sind jeweils dem Online-Buchungsformular des Buchungsprozesses zu entnehmen.
- Die Kosten für Bettwäsche/Handtücher sind im Gesamtpreis inbegriffen.
- Die Kosten für die Endreinigung pro Aufenthalt sind jeweils im Gesamtpreis inbegriffen.
§ 5 An- und Abreise
- Die Ferienwohnung/Ferienhaus steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr beziehungsweise nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit spätestens 2 Tage vor der Anreise mit. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, ist eine vorherige Absprache erforderlich.
- Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zu übergeben. Sämtliches benutztes Geschirr ist wieder sauber in die Schranke einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Bitte sammeln Sie vor der Abreise alle gebrauchten Handtücher und Wäsche an einem zentralen Platz auf dem Boden.
§ 6 Allgemeine Rechte und Pflichten
- Haustiere sind nicht gestattet.
- Die Ferienwohnung/Ferienhaus ist eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet.
- Die Ferienwohnung/Ferienhaus wird vom Anbieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Anbieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
- Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung/Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
- Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
- Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung/Ferienhaus kann der Beherbergungsvertrag vom Anbieter fristlos gekündigt werden. In diesem Fall verbleibt der bereits vollständig gezahlte Gesamtpreis beim Anbieter.
- Sofern der Gast einen Schaden verursacht und über eine Haftpflichtversicherung verfügt, ist der Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden und dem Anbieter sind unaufgefordert sämtliche erforderlichen Kontaktdaten und Schadennummern zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung/Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Für weitere Personen, als vereinbart, ist ein gesondertes Entgelt zu zahlen.
§ 8 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Ein weiterer Schadensersatzanspruch des Gastes besteht in diesem Fall nicht. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn auch ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 9 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nicht für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetter. Der Vermieter haftet auch nicht bei Eintritt unvorhersehbarer oder vermeidbarer Umstände wie zum Beispiel behördliche Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
- Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
§ 10 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
- Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in dem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
- Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 11 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
§ 12 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Abschluss der Buchung anerkannt.
§ 13 Verjährung
Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB). Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 14 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Es findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.
§ 15 Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite beziehungsweise im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100 %ige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (zum Beispiel Möbel) vor, sofern Sie gleichwertig sind.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen diese AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.